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Statuten

§ 1

Der Juristenverein des Kantons Luzern bezweckt die Förderung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auf dem Wege wissenschaftlicher Erörterung rechtlicher Probleme.

§ 2

Mitglieder des Vereins können diejenigen wissenschaftlich gebildeten Personen werden, die sich mit Rechtswissenschaft, Rechtspflege oder Gesetzgebung beschäftigen.

Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt auf Grund schriftlicher Anmeldung durch den Vorstand.

Der Austritt erfolgt auf Ende des Vereinsjahres durch schriftliche Erklärung beim Vorstand.

§ 3

Der Verein wird durch einen Vorstand von 5-7 Mitgliedern geleitet, der je auf zwei Jahre zu Jahresbeginn durch die Vereinsversammlung gewählt wird.

Der Präsident wird durch die Vereinsversammlung bezeichnet, im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

§ 4

Zur Deckung der Kosten wird von den Mitgliedern ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe von der Vereinsversammlung festgelegt wird. Er beträgt höchstens CHF 50.

Für die Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

§ 5

Die Vereinsversammlung fasst ihre Beschlüsse durch einfaches Mehr.